Anfang und Name
Grundsätze
Auf Anregung des Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen D. Ernst Wilm kamen am 31. Januar 1966 in Dortmund Vertreter der evangelischen Landeskirche und der evangelischen Freikirchen sowie der Alt-Katholischen Kirche aus Westfalen zusammen. Sie beschlossen die Fortsetzung der bisherigen gemeinsamen Arbeit in organisatorischer Festigung unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und Gemeinden in Westfalen".
Am 12. September 1972 fand unter zusätzlicher Beteiligung der römisch-katholischen Diözesen, der orthodoxen und altorientalischen Kirchen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche sowie weiterer evangelischer Freikirchen eine erste ordentliche Delegiertenversammlung der erweiterten Arbeitsgemeinschaft statt. Sie trägt seither den Namen "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen".
(Zusammengestellt nach den Grundsatzbeschlüssen der Vollversammlungen)