Aufgabe
Grundsätze
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen wird von den beteiligten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gebildet zu gemeinsamem Zeugnis und Dienst. Die Mitglieder bekennen mit der Basis des Ökumenischen Rates der Kirchen von 1961 den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland. Sie trachten darum gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Arbeitsgemeinschaft dient der ökumenischen Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung folgender Aufgaben:
- Gegenseitige Unterrichtung ihrer Mitglieder und Zusammenarbeit in gemeinsamem Zeugnis und Dienst.
- Förderung des Gesprächs unter den Mitgliedern mit dem Ziel der Klärung, Verständigung und gegenseitigen Bereicherung.
- Behandlung besonderer Anliegen einzelner Mitglieder auf deren Antrag sowie Beratung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Mitgliedern.
- Vertretung und Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen und Aufgaben nach außen und in der Öffentlichkeit.
- Behandlung gesamtökumenischer Fragen und Aufgaben unbeschadet der besonderen Zuständigkeit der Mitglieder.
(Zusammengestellt nach den Grundsatzbeschlüssen der Vollversammlungen)